AGB

1. Angebot und Angaben

1.1. Das Immobilienangebot von Siebert Immobilien und das von der Firma erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.

1.2. Siebert Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit. Dies gilt nicht, falls Siebert Immobilien gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt wird. Siebert Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Der Anbieter ist ebenfalls, über die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, gegenüber Dritten verantwortlich, die Siebert Immobilien zur Vermittlung oder als Nachweis verwendet.

1.3. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.

1.4. Ohne Zustimmung von Siebert Immobilien dürfen die Daten nicht an Dritte weitergeben werden. Sollten die Daten dennoch weitergegeben werden, ist der Angebotsempfänger verpflichtet, an Siebert Immobilien die volle Provision zu zahlen, falls der Dritte einen Vertrag über dieses Objekt abschließt.

2. Provision

2.1. Die Tätigkeit der Siebert Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Nach dem Wirtschaftswert des Vertrages und unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte errechnet sich die Provision. Daraus entsteht ein Anspruch auf Maklerprovision von Siebert Immobilien unter der Voraussetzung, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, durch die beauftragte Vermittler- oder Nachweißtätigkeit.

2.2. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen sollte ein Familienangehöriger oder ein, mit dem Auftraggeber im Zusammenhang stehender Dritter, von dem Immobilienangebot durch Abschluss eines Vertrages Gebrauch machen.

2.3. Tritt ein Vertragsteil von dem Vertrag zurück, aufgrund gesetzlichen Rechts oder durch Kündigung oder sollte das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss gemindert werden, bleibt der Provisionsanspruch dem Grund und der Höhe nach bestehen.

3. Verhandlungen

3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über Siebert Immobilien einzuleiten.

3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf Siebert Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner Siebert Immobilien über das Ergebnis zu informieren.

3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit Siebert Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.

3.4. Siebert Immobilien ist unverzüglich durch den Auftraggeber mitzuteilen, mit wem und zu welchen Bedingungen ein Vertrag zustande kam. Nach Vertragsabschluss ist Siebert Immobilien unverzüglich eine Abschrift des Vertrags vorzulegen.

3.5. Sollte Siebert Immobilien beauftragt werden einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und dieser Kaufvertrag kommt aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite zu vertreten hat, sind die Notarkosten von der Seite zu tragen.

4. Grundbucheinsicht

Der Auftraggeber bevollmächtigt Siebert Immobilien sämtliche behördliche Akten, Grundbucheinträge und Nebenakten, welche das Objekt betreffen einzusehen. Ebenso wird Siebert Immobilien bemächtigt Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

5. Vorkenntnis

Sollte der Angebotsempfänger das von Siebert Immobilien angeboten Objekt bereits kennen, ist dieser verpflichtet, diesen Umstand Siebert Immobilien, innerhalb von fünf Werktagen schriftlich zu melden. Im Fall, dass keine Mitteilung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

6. Haftung

6.1. Die Siebert Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Siebert Immobilien, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers haftet Siebert Immobilien unbeschränkt. Die gilt ebenso für zwingend gesetzliche Haftungsvorschriften.

Siebert Immobilien haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche Siebert Immobilien in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.

6.2. Siebert Immobilien übernehmen keine Gewähr für die angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner. Jede weitere Haftung der Siebert Immobilien ist ausgeschlossen

7. Gerichtsstand

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Frankfurt als Gerichtsstand vereinbart.

8. Auftragnehmerin

Siebert Immobilien – Frankfurt
Reichsforststraße 6 60528 Frankfurt am Main
Geschäftsführer: Carola Siebert

Telefon: +49 69 686383

Mobil: +49 172 6908989
Fax: +49 69 68608087
E-Mail: info@siebert-immobilien.com

USt-Identifikationsnummer: DE 161 022547
(Stand: 09.07.2012)